Unser Lösungsweg für eine angenehme Raumakustik

Canor Akustik Lösungen

Für alle Arten von Räumen, in denen eine gute Akustik-Atmosphäre entscheidend ist.

  • Welche Vorteile bringt Raumakustik-Optimierung im Büro?

    Verbesserung von Raumklang und HörsamkeitVerbesserung der Sprachverständlichkeit in einem Raum Steigerung der menschlichen Konzentrations- und Leistungsfähigkeit Förderung des menschlichen Wohlbefindens und der Gesundheit Förderung der verbalen sowie einer audio- und audiovideo basierten Kommunikation Reduktion / Vermeidung eines Stresspegels, entstehend durch störenden Nachhall-Lärm und unangenehme Nebengeräusche

  • Welche Schall- / Akustik-Werte sind entscheidend?

    Nachhallzeit (gemessen in Sekunden) Schalldruckpegel - kurz: "Schallpegel" (gemessen in Dezibel) Sprachverständlichkeit (kann nicht direkt in t / db gemessen werden, ergibt sich in Summe aus der Erfassung unterschiedlicher Schallwerte in Abhängigkeit bestimmter Frequenzenbereiche) Gesamte Lärm- / Geräuschkulisse nach Bealstungsfaktoren (ergibt sich ebenfalls in Summe aus der Erfassung mehrerer unterschiedlicher Schallwerte in Abhängigkeit bestimmter Frequenzbereiche)

  • Worauf muss bei akustischen Maßnahmen geachtet werden?

    Bei der Raumakustik stehen zunächst die Nutzungsart, der Zweck und die Funktion eines Raumes im Vordergrund, unabhängig von seiner Größe oder architektonischen Gestaltung. Diese Faktoren bestimmen die akustischen Ziele, die durch Normen und Richtwerte unterstützt werden, wobei auch Brandschutzbestimmungen berücksichtigt werden müssen.

  • Wie lassen sich akustische Zielwerte (Soll) erreichen?

    Die Grundlagen für eine zweckmäßige wie sinnvolle Raumakustik-Optimierung liefern Messdaten, welche in Abhängigkeit von Raum-Zweck und Funktion mit vorgegebenen Norm- / Richtwerten abgeglichen werden.

  • Kann Akustik-Optimierung mit Raumdesign in Einklang gebracht werden?

    Grundsätzlich ja. Schwer entflammbare (B1) Schallabsorber für Wände und Decken sind in Weiss, in sämtlichen RAL-Farben, mit Strukturmustern (z. B. Holzoptik) oder hochwertig bedruckt (z. B. Fotos, zeitgenössische Kunst, etc.) erhältlich. 

  • Was zeichnet die CANOR Akustik Lösungen aus?

    Bei CANOR verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, um akustische Ziele in Räumen jeder Art, Funktion und Größe kosteneffektiv zu erreichen. Unser Fokus liegt nicht auf dem Verkauf einzelner Akustikprodukte mit DIY-Anleitungen, sondern auf maßgeschneiderten Lösungen.

Die Raumakustik deutlich verbessern

IHRE VORTEILE MIT CANOR SCHALLSCHUTZ

  • Professionelle Schallmessung

    Die Schallmessung erfolgt mit einem elektronischen Messgerät (NTI | Normen ISO 3382 und ASTM E2235). Dabei werden unter anderem folgende Werte erfasst: Raumlautstärke, Nachhallzeit, Schalldruck-Pegel.

  • schnelle & günstige Umsetzung

    Die akustische Optimierung und Sanierung eines "normalen" Raumes erfolgt in der Regel binnen weniger Stunden. Unser attraktives und wettbewerbsfähiges Preis-Leistungs-Verhältnis veranlasst vor allem Kunden im Bildungssektor, in der Wirtschaft und im sozialen Bereich uns in Sache "Raumakustik & Schallschutz" zu konsultieren. Unser Credo: Ein gutes, durchdachtes und zweckmäßiges Gesamtpaket zum bestmöglichen Preis.

  • Anbringung bei laufendem Betrieb

    Die Anbringung von Absorberprodukten erfolgt schnell und platzsparend. Unser eingespieltes Team verhält sich grundsätzlich ruhig und gesittet. Lärm entsteht bei der Montage unserer Materialien in der Regel nicht. Die Vereinnahmung größerer Flächen, etwa für Werkzeuge & Co. beschränkt sich auf ein Minimum.

Dabei verstehen wir uns als Aural-Experten, die Sie auf dem gesamten Weg begleiten:

Überblick

Zunächst verschaffen wir uns einen Überblick über die vorhandenen Räume und erarbeiten dann eine individuelle Lösung.

Beratung

Anschließend besprechen wir mit Ihnen die unterschiedlichen Nutzungsarten der Räume (z.B. Gruppenräume, Gruppennebenräume, Teamgesprächsräume, Küchen, Mensen usw.). Diese nennt man im Fachbereich der Akustik auch „Aurale Wirkungsstätten“, hierzu gibt es eine Reihe von unterschiedlichen Anforderungen (kurze Verweildauer, Menschen mit Hörhilfen.

Messung

Diese Kriterien beziehen wir bei unseren Messungen und den dazugehörigen audiologischen Messprotokollen im Ampelsystem (eigens entwickelte Software, erkennbar und erklärbar) mit ein.

Analyse

Wir kategorisieren die Räume nach der auralen Wirkungsstätte und errechnen dadurch den Ist-Stand des Raumes bezüglich der Nachhallzeiten und des Schalls. Diese audiologischen Messprotokolle erhalten Sie inklusive unserer Lösungsvorschläge aus unserem Produktsortiment per E-Mail zugesandt.

Auftrag & Fachgerechte Montage

Nach der Beauftragung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung und Terminvorschläge zu möglichen Montageterminen.

Abschlussmessung

Wenn wir mit der Montage fertig sind, erstellen wir erneut Messungen in den Räumen. Diese werden dann dem Ursprungszustand gegenübergestellt, um die Veränderung der Akustik in den Räumen sichtbar zu machen. Ebenfalls erstellen wir Vorher/Nachher-Videos, in denen die Veränderung sofort hörbar wird!

Rechtliche Aspekte:

Zum Schutz gegen die gehörschädigende Wirkung von Lärm werden in der Lärm- und Vibrations-Arbeitschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV Mindestanforderungen für den Schutz der Beschäftigten gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen durch Lärm festgelegt. Mittlerweile gilt die Lärm VibrationsArbSchV - wie alle anderen staatlichen Arbeitschutzvorschriften - auch für die Versicherten der Unfallversicherungsträger (z.B. Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Berufsschülerinnen und Schüler), die bislang nicht von den staatlichen Regelungen erfasst und betroffen waren. Zum Schutz gegen die störenden Wirkungen von Lärm hat der Arbeitgeber/Träger nach der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) dafür Sorge zu tragen, dass der Schalldruckpegel so niedrig wie betriebstechnisch möglich ist. Nähere Informationen sind in der VDI-Richtlinie 2058 - Teil 3 Beurteilung unterschiedlicher Tätigkeiten zu finden. Dort sind beispielhaft Tätigkeiten und zumutbare Pegel genannt.

  • Anwendung VDI-Richtlinie 2058 - Teil 3_ Schulen / Kindertageseinrichtungen

    Da es sich in einer Kindertageseinrichtung überwiegend um sogenannte kommunikations- und informationsgeprägte Tätigkeiten handelt, soll der Störschallpegel einen Wert von 70 dB (A) nicht überschreiten. Der Schallpegel von 70 dB (A) schließt auch die von außen eingebrachten Geräusche, wie Straßenverkehr- oder Fluglärm, mit ein. Die VDI-Richtlinie kann als Entscheidungshilfe herangezogen werden.

  • Staatliche Arbeitsschutzvorschrift (Deutscher gesetzlicher Unfallversicherer)

    In der Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen, DGUV Vorschrift 82 vom April 2009 werden im § 6 für Bildungseinrichtungen im Elementarbereich bau- und raumakustische Maßnahmen gefordert: "In Räumen sowie in innenliegenden Aufenthaltsbereichen von Kindertageseinrichtungen sind entsprechend der Nutzung bau- und raumakustische Anforderungen einzuhalten."

  • Sprachverständlichkeit für Inklusions- und Mikrationshintergrund

    Ein akustisches Beurteilungskriterium für die Inklusionsfähigkeit an Schulen und Kindertageseinrichtungen ist die Sprachverständlichkeit. Insbesondere Kindern mit Mikrationshintergrund fällt das Verstehen in ungeeigneten Räumen schwer!


    Die Sprachverständlichkeit wird wesentlich von der Nachhhallzeit beeinflusst. Diese hängt wiederum von der Größe und der schallabsorbierenden Ausstattung des Raumes ab. Empfehlungen zu sinnvollen Nachhallzeiten finden sich in der DIN 18041 Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen. Die Beachtung dieser Empfehlungen sichert eine optimale Qualität der Sprachverständlichkeit und ist damit Vorraussetzung für die Bildung und Erziehung (Verband für Bildung und Erziehung kurz VBE) in Kindertageseinrichtungen.

  • Handlungsempfehlung

    Bei Neubauten, wesentlichen Erweiterungen, Umbauten und Nutzungsänderungen von Kindertageseinrichtungen müssen diese Anforderungen aus der Unfallverhütungsvorschrift erfüllt werden. In allen Einrichtungen sind regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen für alle Versicherten (Arbeitnehmer, Lehrer, Schüler und Kinder) durchzuführen. In diesem Rahmen ist durch den Arbeitgeber / Träger zu prüfen, ob Nachbesserungsmaßnahmen erforderlich sind, um Gefährdungen (Lärm macht krank) zu minimieren (Erfüllung der Fürsorgepflicht).



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