Bei der Raumaukustik geht es um die Verbreitung von Schall innerhalb eines Raumes und deren gezielte Kontrolle (Reduktion / Verstärkung).
Genauer: Um die Intensität, mit der sich Schall innerhalb des Raumes direkt und wiederholt verbreitet.
Folgende Faktoren sind hierbei wichtig:
Die relevanten Kenngrößen des Schalls sind der so genannte Schalldruckpegel (kurz: Schallpegel) und die Nachhallzeit.
Durch den gezielten Einsatz von schalldämpfenden / schallabsorbierenden Materialen oder Elementen, lassen sich sowohl die Nachhallzeit, als auch der Schalldruckpegel reduzieren.
Bedarf ein Raum einer Steigerung der beiden Werte (Schallpegel, Nachhallzeit), kann dies durch das Anbringen schallreflektierender bzw. schallharter Komponenten erreicht werden.
Die Raumakustik-Optimierung ist grundsätzlich als Maßnahme zur Veränderung (in der Regel zur Minderung) der Schallübertragung innerhalb eines Raumes zu betrachten und wird dadurch zu einem wichtigen Bestandteil des Schallschutzes innerhalb von (abgegrenzten / geschlossenen) Räumlichkeiten.
"Schallschutz" und "Raumakustik" werden nicht selten gleichgesetzt bzw. als gegenseitige Synonyme verwendet.
Korrekt ist: Raumakustik(-Optimierung) kann als Bestandsteil einer gezielten Schallschutz-Maßnahme festgelegt und bezeichnet werden.
Spricht man von "Schallschutz" (losgelöst von Raumakustik), geht es dabei um die gezielte Eindämmung von Schall innerhalb eines Raumes und/oder der "Abschottung" des Raumes von Außengeräuschen (äußere Schalleinwirkung).
Das Verb "eindämmen" - also "dämmen" trifft allgmein bei Schallschutz mehr zu, als der Begriff "dämpfen" / "absorbieren".
Zunächst einmal gilt festzuhalten: Lärm ist in diesem Sinne keine physikalisch erfassbare Größe - es ist eine subjektive Wahrnehmung.
Schall und dessen Ausbreitung hingegen ist physikalisch sehr genau messbar.
Das menschliche Gehör kann Schallschwingungen im Frequenzbereich von 20 bis 20.000 Hertz wahrnehmen. Die Hörschwelle liegt bei ca. 10 Dezibel. Ab diesem Schalldruckpegel nimmt der Mensch über das Gehör Geräusche wahr.
Der für den Schallschutz und auch für die Raumakustik wichtige Frequenzbereich bewegt sich zwischen 100 und 5.000 Hertz.
Als unangenehm, störend oder sogar schmerzhaft wird Schall in der Frequenzbreite von 100 - 3.200 Hertz empfunden, ab 100 Dezibel Lautstärke. Ab diesem Punkt spricht man objektiv von störendem Schall oder subjektiv (im negativen Sinne) von "Lärm".
Gezielte Raumakustik-Optimierung verfolgt primär das Ziel, die akustische Kulisse eines Raumes für Menschen so angenehm und hörsam wie möglich und nötig zu gestalten. Immer in Abhängigkeit der räumlichen Funktion.
Beispielsweise um die Konzentrationsfähigkeit, die Produktivität und Leistungsfähigkeit des Menschen zu fördern, exzellente Sprachverständlichkeit zu gewährleisten oder auch ein Akustik-Klima zu ermöglichen, in dem Menschen sehr gut entspannen können.
Eine "Pauschal-Akustik-Optimierung /-Sanierung" ist in der Regel nicht so ohne weiteres praktibel, weil Räume unterschiedliche Nutzungszwecke haben, an welchen erforderliche Schalldruckpegel und Nachhallzeiten hängen. Genau diese Werte dienen als Grundlage für eine professionelle, nachhaltige und gezielte akustische Optimierung oder Sanierung.
Mit Schallschutz können 3 wesentliche Ergebnisse erreicht werden:
Zum Schutz gegen die gehörschädigende Wirkung von Lärm werden in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV Mindestanforderungen für den Schutz der Beschäftigten gegen tatsächliche oder mögliche Gefährdungen durch Lärm festgelegt. Mittlerweile gilt die Lärm VibrationsArbSchV - wie alle anderen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften - auch für die Versicherten der Unfallversicherungsträger (z.B. Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Berufsschülerinnen und Schüler), die bislang nicht von den staatlichen Regelungen erfasst und betroffen waren. Zum Schutz gegen die störenden Wirkungen von Lärm hat der Arbeitgeber/Träger nach der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) dafür Sorge zu tragen, dass der Schalldruckpegel so niedrig wie betriebstechnisch möglich ist. Nähere Informationen sind in der VDI-Richtlinie 2058 - Teil 3 Beurteilung unterschiedlicher Tätigkeiten zu finden. Dort sind beispielhaft Tätigkeiten und zumutbare Pegel genannt.
Anwendung VDI-Richtlinie 2058 - Teil 3_ Schulen / Kindertageseinrichtungen:
Da es sich in einer Kindertageseinrichtung überwiegend um sogenannte kommunikations- und informationsgeprägte Tätigkeiten handelt, soll der Störschallpegel einen Wert von 70 dB (A) nicht überschreiten. Der Schallpegel von 70 dB (A) schließt auch die von außen eingebrachten Geräusche, wie Straßenverkehr- oder Fluglärm, mit ein. Die VDI-Richtlinie kann als Entscheidungshilfe herangezogen werden.
Staatliche Arbeitsschutzvorschrift (Deutscher gesetzlicher Unfallversicherer):
In der Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen, DGUV Vorschrift 82 vom April 2009 werden im § 6 für Bildungseinrichtungen im Elementarbereich bau- und raumakustische Maßnahmen gefordert: "In Räumen sowie in innenliegenden Aufenthaltsbereichen von Kindertageseinrichtungen sind entsprechend der Nutzung bau- und raumakustische Anforderungen einzuhalten."
Sprachverständlichkeit für Inklusions- und Migrationshintergrund:
Ein akustisches Beurteilungskriterium für die Inklusionsfähigkeit an Schulen und Kindertageseinrichtungen ist die Sprachverständlichkeit. Insbesondere Kindern mit Migrationshintergrund fällt das Verstehen in ungeeigneten Räumen schwer!
Die Sprachverständlichkeit wird wesentlich von der Nachhhallzeit beeinflusst. Diese hängt wiederum von der Größe und der schallabsorbierenden Ausstattung des Raumes ab. Empfehlungen zu sinnvollen Nachhallzeiten finden sich in der DIN 18041 Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen. Die Beachtung dieser Empfehlungen sichert eine optimale Qualität der Sprachverständlichkeit und ist damit Voraussetzung für die Bildung und Erziehung (Verband für Bildung und Erziehung kurz VBE) in Kindertageseinrichtungen.
Handlungsempfehlung:
Bei Neubauten, wesentlichen Erweiterungen, Umbauten und Nutzungsänderungen von Kindertageseinrichtungen müssen diese Anforderungen aus der Unfallverhütungsvorschrift erfüllt werden. In allen Einrichtungen sind regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen für alle Versicherten (Arbeitnehmer, Lehrer, Schüler und Kinder) durchzuführen. In diesem Rahmen ist durch den Arbeitgeber/Träger zu prüfen, ob Nachbesserungsmaßnahmen erforderlich sind, um Gefährdungen (Lärm macht krank) zu minimieren (Erfüllung der Fürsorgepflicht).
Nehmen Sie die umfangreiche Beratung und Hilfestellung der Canor in Anspruch.
PRODUKTIONSSTÄTTE
CANOR Schallschutz GmbH
Fährstraße 5
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